Kompetenz
Dipl.-Ing. Arnold J. Günther | Immobilienökonom (ebs) | Architekt
Ich bin Ihr kompetenter Partner für die Wertermittlung Ihrer Grundstücke und Gebäude.
Grundlage hierfür bilden aktuelle Marktdaten, neueste immobilienökonomische Entwicklungen und die objektspezifischen Eigenschaften Ihrer Immobilie.
Mit meinen Bewertungs- und Beratungsleistungen unterstütze ich Sie bei der Entscheidungsfindung zu Ihrer Immobilie ebenso wie bei der Lösung immobilienwirtschaftlicher Fragestellungen.
Mein Anspruch ist es, meine Auftraggeber durch fachliche Kompetenz, hohes Engagement und absolute Verlässlichkeit zu überzeugen.
Qualifikationen und berufliche Tätigkeiten
- Architektur-Studium an der Technischen Hochschule Aachen (RWTH)
- fast 20-jährige Erfahrung als Projekt leitender Architekt in verschiedenen renommierten Architektur-Büros
- seit 2003 freiberuflich tätig als Architekt und als Sachverständiger für Immobilien- Wertermittlung
- Studium der Immobilienökonomie an der Immobilienakademie der european business school (ebs) in den Jahren 2003/2004
- seit 2007 von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Ihre Vorteile
- Der interdisziplinäre Ansatz:
- Durch die besondere Kombination meiner Berufsqualifikation als Architekt und Immobilienökonom biete ich meinen Auftraggebern sowohl technisches wie auch wirtschaftliches Know-how. Hierdurch ist die Beachtung aller werterheblichen Umstände aus technischer und wirtschaftlicher Sicht gewährleistet. Alle kaufmännischen und technischen Fragestellungen eines Auftrages können auf diese Weise aus einer Hand bewertet werden.
- Bedeutung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung:
- Sinn und Zweck der öffentlichen Bestellung und Vereidigung ist es, Gerichten, Unternehmen und privaten Nachfragern in fachlicher und persönlicher Hinsicht besonders geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen. Auftraggeber haben die Gewähr, dass Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unparteiisch, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen erstattet werden.