Wissenswertes zur Beauftragung von Sachverständigengutachten
Notwendige Unterlagen und Vollmacht
Zur Erstattung von Gutachten über den Wert von bebauten und unbebauten Grundstücken werden einige Unterlagen benötigt. Alle erforderlichen Bescheinigungen amtlicher Stellen werden regelmäßig durch das Sachverständigenbüro beschafft.
Von Auftraggeberseite werden dem Sachverständigen folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Planunterlagen: maßstabsgerechte Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lageplan
- Berechnungen: Wohn- beziehungsweise Nutzflächen, Bruttogrundflächen Baubeschreibung
- Bei Bestehen von Mietverhältnissen die aktuellen Mietverträge einschließlich Nachträgen oder gegebenenfalls Mietzusammenstellungen mit allen notwendigen Angaben je Mieteinheit.
- Betriebskosten der letzten beiden Abrechnungsjahre sowie Angaben über nicht umlagefähige Kosten.
Ortsbesichtigung
Vergütung von Sachverständigenleistungen
Die Vergütung erstatteter Gutachten unseres Sachverständigenbüros orientiert sich an einschlägigen Honorarempfehlungen der Berufsverbände qualifizierter Sachverständiger. Die anzuwendenden Nettohonorarsätze sind in Ihrer Höhe je nach ermitteltem Verkehrswert gestaffelt. Im Regelfall kommen diese, in Tabellenform dargestellten Honorarsätze zuzüglich Nebenkosten und Umsatzsteuer zur Anwendung.
Für Gutachten mit zu berücksichtigenden Besonderheiten werden zusätzlich prozentuale Zuschläge berechnet. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein gesondertes Recht (Erbbaurecht, Nießbrauchsrecht, Leitungsrecht etc. . . . ) zu bewerten ist oder der Verkehrswert zu mehreren Stichtagen beauftragt wird.